Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Bei Anmeldung zur Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung bestätige ich, dass ich bisher keine Leistungen bei einer anderen Hebamme in Anspruch genommen habe. Sollte dies doch der Fall sein, informiere ich die Hebammen der Hebammenpraxis nestwerk vor dem ersten Termin darüber und erkläre mich damit einverstanden, dass zu viele in Anspruch genommene Leistungen (s. Hebammenhilfevertrag in der aktuellen Fassung) in diesem Fall von mir privat bezahlt werden.
Folgender Vereinbarung zur Kursanmeldung stimme ich durch meine Anmeldung zu:
Geburtsvorbereitungs-/ und Rückbildungskurse: Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134aSGB V.
Tritt die Kursteilnehmerin den gebuchten Kurs nicht an, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Die Gebühren für den Kurs betragen:
Geburtsvorbereitung am Vormittag: 91,20€
Geburtsvorbereitung am Wochenende: 159,60€
Rückbildungsgymnastik: 114,00€
- Kann die Kursteilnehmerin einzelne Kursstunden nicht in Präsenz wahrnehmen, verpflichtet sie sich online teilzunehmen. Ein entsprechender Zugangslink (DGSVO-konform) wird der Kursteilehmerin vor Kursbeginn per Mail zur Verfügung gestellt.
- Ab der zweiten nicht wahrgenommenen Kursstunde (Präsenz und online) behält sich die Hebamme vor den Kursplatz zu kündigen und eine Ersatzteilnehmerin in den Kurs aufzunehmen, da es ansonsten zu zu hohen Einkommensverlusten kommt.
- Onlineteilnahme: die Kursteilnehmerin verpflichtet sich die Teilnahme der online wahrgenommen Kursstunden zeitnah zu bestätigen (unterschriebene Versichertenbestätigung innerhalb einer Woche nach der letzten Kursstunde per Post an die Praxis oder eLB)
Privatversicherte: Die Kursteilnehmerin zahlt die Gebühren für den ganzen Kurs selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes der Leistungserbringung. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§286 Abs.3 BGB). (Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebammen haben keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.) Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.
Gültig für alle Kurse / Workshops:
Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden.
Der Hebamme wird das Recht eingeräumt einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen oder sich von einer Kollegin vertreten zu lassen. Muss eine Kursstunde von Seiten der Hebamme abgesagt werden, wird diese nachgeholt.
Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Für Unfälle und den Verlust oder die Beschädigung von persönlichem Eigentum kann keine Haftung übernommen werden. Die Aufsichtspflicht für die Kinder obliegt den Eltern.
Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Frauen / Eltern-Kind-Paaren / Paaren. Bei weniger Anmeldungen steht es der Kursleiterin frei den Kurs abzusagen/ zu verschieben.
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung kann die Anmeldung innerhalb von 3 Tagen schriftlich widerrufen werden. Danach kann eine Abmeldung mit Rückzahlung der Kursgebühr nur erfolgen, wenn der Platz neu besetzt werden kann. Anderenfalls ist die komplette Kursgebühr auch bei Nichtteilnahme zu bezahlen.
Die Plätze werden nicht zwingend in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Frauen/Paare, die bei uns in der Betreuung sind, werden vorrangig berücksichtigt.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.