AGB

Bei Anmeldung zur Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung bestätige ich, dass ich bisher keine Leistungen bei einer anderen Hebamme in Anspruch genommen habe. Sollte dies doch der Fall sein, informiere ich die Hebammen der Hebammenpraxis nestwerk vor dem ersten Termin darüber und erkläre mich damit einverstanden, dass doppelt erbrachte Leistungen (z.B.Vorgespräch und Basisdatenerhebeung) in diesem Fall von mir privat bezahlt werden.

Folgender Vereinbarung zur Kursanmeldung stimme ich durch meine Anmeldung zu:

  • Geburtsvorbereitungs-/ und Rückbildungskurse: Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134aSGB V. Da die Kursstunden bei einem fortlaufenden Kurs aufeinander aufbauen, können neue Teilnehmerinnen nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Kurseinheiten, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Die Gebühren für versäumte Kurseinheiten betragen:

    • Geburtsvorbereitung am Vormittag und am Abend: 20€ pro Einheit 

    • Geburtsvorbereitung am Wochenende: 95€ pro versäumten Tag (inkl. Partnergebühr)

    • Geburtsvorbereitung am Abend (Partnergebühr): 30€ pro Einheit

    • Rückbildungsgymnastik: 10€ pro Einheit 

  • Onlinekurse: erhält die Kursleitung die unterschriebene Versichertenbestätigung nicht innerhalb von einer Woche nach der letzten Kursstunde per Post zurück, erstellt die Kursleitung eine Privatrechnung über die gesamte Kursgebühr, die die Kursteilnehmerin dann bei der Krankenkasse einreichen kann.
  • Privatversicherte: Die Kursteilnehmerin zahlt die Gebühren für den ganzen Kurs selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes der Leistungserbringung. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§286 Abs.3 BGB). (Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebammen haben keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.) Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.

  • Step&Fit / Yogakurse: Diese Kurse finden nur statt, wenn Präsenzkurse mit voller Teilnehmerzahl gestattet sind. Sollten Infektionsschutzmaßnahmen dies verhindern, erhält die Teilnehmerin die Kursgebühr zurück. 

Gültig für alle Kurse / Workshops:

Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden.

Der Hebamme wird das Recht eingeräumt einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen oder sich von einer Kollegin vertreten zu lassen. Muss eine Kursstunde von Seiten der Hebamme abgesagt werden, wird diese nachgeholt.

Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Für Unfälle und den Verlust oder die Beschädigung von persönlichem Eigentum kann keine Haftung übernommen werden. Die Aufsichtspflicht für die Kinder obliegt den Eltern.

Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Frauen / Eltern-Kind-Paaren / Paaren. Bei weniger Anmeldungen steht es der Kursleiterin frei den Kurs abzusagen/ zu verschieben.

Sollte es aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen nicht möglich sein Präsenzkurse durchzuführen, wird es ein entsprechendes Online-Angebot geben (außer Step&Fit/Yoga).

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung kann die Anmeldung innerhalb von 3 Tagen schriftlich widerrufen werden. Danach kann eine Abmeldung mit Rückzahlung der Kursgebühr nur erfolgen, wenn der Platz neu besetzt werden kann. Anderenfalls ist die komplette Kursgebühr auch bei Nichtteilnahme zu bezahlen.

Die Plätze werden nicht zwingend in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Frauen/Paare, die bei uns in der Betreuung sind, werden vorrangig berücksichtigt.